Chirurgie
Alle Behandlungsmethoden sind ohne Verletzung der körperlichen Integrität ( Unversehrtheit ) undenkbar. Die operativen Eingriffe werden unter Schmerzausschaltung ( Narkose , örtliche Betäubung ) mit speziellen Instrumenten durchgeführt. Der Umfang hängt vom Zustand und dem Behandlungsziel ab. Der Operationserfolg ist das Ergebnis der Anstrengungen aller Beteiligten. Sauberkeit ( Sterilität ) und Augenmaß ( Präzision) sind Grundvoraussetzungen.
Die Kurzübersicht der notwendigen, planbaren, chirurgischen Eingriffe beinhaltet :
- Zahnentfernung ( Extraktion )
- Wurzelspitzenresektion ( Entfernung der chronisch entzündeten Wurzelspitze )
- Entfernung verlagerter bzw. nicht vollständig durchgebrochener oder überzähliger Zähne
- Entfernung kleiner Zysten ( mit Flüssigkeit gefülltes Gebilde )
- Weichteiloperationen
- Zahnfleischoperationen ( PA-OP )
- Eingriffe am Kieferknochen vor einer geplanten Versorgung mit Zahnersatz
Bei entzündlichen Prozessen im Kopf-Hals-Bereich sind ggf. sofortige chirurgische Eingriffe erforderlich. Unter Umständen ist damit eine stationäre Behandlung in der Klinik für Kiefer-Gesichts-Chirurgie verbunden. Dies gilt auch für die Behandlung von Unfallfolgen. Jede Verzögerung kann mit einer Zunahme von Komplikationen verbunden sein.
Hinweise:
Beim Herausschlagen eines Zahnes, sofort zum Zahnarzt gehen und den Zahn in H-Milch eingelegt mitbringen. Der Zahnarzt kann versuchen, den Zahn wieder „einzupflanzen“.
Sind größere Teile der Zahnkrone abgebrochen, diese ebenfalls in H-Milch einlegen. Patient und Bruchstück bitte sofort zum Zahnarzt bringen. Dem Versuch einer Wiederbefestigung steht nichts im Wege. ( In Schulen sollte eine „Zahnbox“ vorhanden sein. )